Übersicht - Karenzanrechnung in Kollektivverträgen

Schwangerschaft & ElternkarenzKarenzArbeitshilfenSabaraJuli 2025

Übersicht – gültig für Rechtslage bis 31. 7. 2019

Hinweis

Für Geburten ab 1. 8. 2019 gilt, dass Zeiten der Karenz bei Rechtsansprüchen, die sich nach der Dauer der Dienstzeit richten (zB für die Entgeltfortzahlung, den Urlaubsanspruch, Jubiläumsgelder, kollektivvertragliche Gehaltsvorrückungen etc), in vollem Umfang bis zur maximalen Karenzdauer angerechnet werden. Die folgende Übersicht gilt für Geburten bis 31. 7. 2019.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte