Übersicht – gültig für Rechtslage bis 31. 7. 2019
Hinweis
Für Geburten ab 1. 8. 2019 gilt, dass Zeiten der Karenz bei Rechtsansprüchen, die sich nach der Dauer der Dienstzeit richten (zB für die Entgeltfortzahlung, den Urlaubsanspruch, Jubiläumsgelder, kollektivvertragliche Gehaltsvorrückungen etc), in vollem Umfang bis zur maximalen Karenzdauer angerechnet werden. Die folgende Übersicht gilt für Geburten bis 31. 7. 2019.

