Gehälter für Ausbildungszeiten als (Pflicht-)Praktikanten und Ferialaushilfen
Der Kollektivvertrag gilt ebenfalls für (Pflicht-)Praktikanten und Ferialaushilfen. Für diese Angestelltengruppen sieht der Kollektivvertrag besondere Entlohnungsregelungen vor. Der Kollektivvertrag unterscheidet dabei zwischen:

