Übersicht: Abgrenzung Bestandsvertrag

SchuldrechtVerträgeArbeitshilfenRichterJänner 2023

Abgrenzung zu anderen Rechtsinstituten

Rechtsinstitut

Abgrenzungsmerkmal

Leihe§§ 970 ff ABGB

Unentgeltlichkeit

Bittleihe§ 974 ABGB

Überlassung nur gegen jederzeitigen Widerruf115 Ob 120/10y.

Verwahrung§§ 957 ff ABGB

zusätzliche Pflicht zur Obsorge (sichernde und schützende Tätigkeit)22MietSlg 40.103.

Abbauvertrag

Zusätzlich gegen Entgelt das Recht zur Gewinnung von Bodenschätzen eingeräumt33RIS-Justiz RS0011127.

dingliches Nutzungsrecht (etwa Wohnrecht)

gegen jedermann wirkendes Recht; setzt die grundbücherliche Eintragung sowie eine entsprechende Parteienabsicht voraus

familienrechtliches Gebrauchs- bzw Wohnrecht

keine vertragliche Bindung, erlischt grds mit Ende der familienrechtlichen (Unterhalts-)Pflichten; keine Pflicht zur Aufrechterhaltung.447 Ob 547/95.

genossenschaftliches Nutzungsverhältnis

Eine gemeinnützige Genossenschaft räumt einem ihrer Mitglieder für die Dauer seiner Mitgliedschaft ein entgeltliches Nutzungsrecht ein;55Riss in Kletečka/Schauer, ABGB-ON1.02 § 1090 Rz 9. ist ein mietähnliches Rechtsverhältnis, auf welches die Bestimmungen des WGG und MRG anzuwenden sind.

Benützungsregelung zwischen allen Miteigentümern

Zuweisung der gemeinsamen Sache oder realer Teile an einen Miteigentümer zu dessen ausschließlicher Nutzung

Leasing

zusätzliche Elemente eines (drittfinanzierten) Kreditkaufs; diesbezüglich kann zwischen Operating- und Finanzierungsleasing unterschieden werden

Lizenzverträge

Die dauerhafte Überlassung einer auf Datenträgern verkörperten Standardsoftware gegen einmaliges Entgelt ist als Kauf zu qualifizieren.66RIS-Justiz RS0108702.

Heimverträge

zusätzliche werkvertragliche Elemente; besondere gesetzliche Bestimmungen in §§ 27b ff KSchG

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