Der Begriff der Umgründung umfasst verschiedene Tatbestände, die laut Überlegungen des historischen Gesetzgebers „wirtschaftlich betrachtet lediglich eine formwechselnde Unternehmensorganisation“ sind.
Der Begriff der Umgründung umfasst verschiedene Tatbestände, die laut Überlegungen des historischen Gesetzgebers „wirtschaftlich betrachtet lediglich eine formwechselnde Unternehmensorganisation“ sind.