Der Dienstnehmer wird ab [...] als [...] angestellt. Dem Dienstnehmer werden insbesondere folgende Tätigkeitsbereiche übertragen: [...]Der Dienstgeber behält sich vor, der Dienstnehmerin/dem Dienstnehmer eine andere oder zusätzliche, ihrer/seiner Vorbildung und ihren/seinen Fähigkeiten entsprechende, Tätigkeit zu übertragen.

