In Österreich existieren zwei Testamentsregister: zum einen das das von der Österreichischen Notariatskammer 1972 eingeführte Zentrale Testamentsregister (ÖZTR); zum anderen – seit 2006 – das Testamentsregister der österreichischen Rechtsanwälte. Die Testamentsregister stellen die Auffindbarkeit letztwilliger Verfügungen sicher. Beide Register haben gemein, dass Dokumentinhalte an sich nicht registriert werden. Abfragen beider Register sind jeweils online möglich.