Telekommunikationsvertrag Der Telekommunikationsvertrag steht synonym für Verträge über die Bereitstellung von Kommunikationsdiensten vor allem bei Mobiltelefonen, Festnetzanschlüssen und Internetverbindungen, schließt daher also auch den „Internetvertrag“ ein. Derartige Verträge werden in der Regel mittels vorformulierter Vertragstexte und Allgemeiner Geschäftsbedingungen in wesentlich gleicher Art mit Kunden abgeschlossen. Hierbei ist jedoch nicht nur das allgemeine Vertragsrecht zu beachten, sondern darüber hinaus das Telekommunikationsgesetz (TKG).