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Teilpension – Pension vor 65 & Nebenerwerb

SozialversicherungPensionsversicherungBurgerJänner 2026

Für Frühpensionen und Arbeitsunfähigkeitspensionen bestehen Erwerbsverbote, welche die jeweilige Pension vorübergehend wegfallen lassen, wenn ein Einkommen erarbeitet wird. Während bei einer Arbeitsunfähigkeitspension schon seit 2001 eine Anteilspension (bis 2025: ebenfalls „Teilpension“) besteht, wenn außerhalb des Verweisungsfeldes eine nichtgeringfügige Beschäftigung ausgeübt wird, wurde ab 2026 bei Frühpensionen eine Teilpension eingeführt, die vorzeitig geplant werden muss. 

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