Tabelle: Ermittlung der einkommensabhängigen Belastungsgrenze

FamilienrechtUnterhaltArbeitshilfenKolmaschSeptember 2025

Die Belastungsgrenze ist grundsätzlich zwischen dem einkommensabhängigen Unterhaltsexistenzminimum und dessen Grundbetrag festzusetzen.111 Ob 160/09z (verst Senat) = Zak 2010/503. Beide Beträge können dieser Arbeitshilfe entnommen werden.

Hinweis

Der Grundbetrag findet sich in der ersten Spalte der folgenden Tabelle. Der einkommensabhängige Betrag wird anhand des auf zwölf Monate umgelegten durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommens (dh der Unterhaltsbemessungsgrundlage) nachgeschlagen.

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