Die Belastungsgrenze ist grundsätzlich zwischen dem einkommensabhängigen Unterhaltsexistenzminimum und dessen Grundbetrag festzusetzen.1 Beide Beträge können dieser Arbeitshilfe entnommen werden.
Hinweis
Der Grundbetrag findet sich in der ersten Spalte der folgenden Tabelle. Der einkommensabhängige Betrag wird anhand des auf zwölf Monate umgelegten durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommens (dh der Unterhaltsbemessungsgrundlage) nachgeschlagen.

