Der Kollektivvertrag enthält günstigere Urlaubsregelungen als das Urlaubsgesetz, dies neuerdings bereits ab einjähriger Betriebszugehörigkeit. Darüber hinaus normiert der Kollektivvertrag mehrere Karenzvarianten (aus unterschiedlichen Gründen) und stattet die Arbeitnehmer in diesen Zeiten mit einem Kündigungs- und Entlassungsschutz aus. Die Verfallsfrist wurde im Jahr 2018 auf 9 Monate erhöht.
Hinweis