Unter Streitanmerkung (iwS) versteht man die Anmerkung bestimmter Klagen im Grundbuch zur Begründung der nach den Vorschriften des Grundbuchsgesetzes oder eines anderen Gesetzes damit verbundenen Rechtswirkungen.
Unter Streitanmerkung (iwS) versteht man die Anmerkung bestimmter Klagen im Grundbuch zur Begründung der nach den Vorschriften des Grundbuchsgesetzes oder eines anderen Gesetzes damit verbundenen Rechtswirkungen.