Um die wirksame Einhaltung der gesetzlichen Regelungen im Bereich des Arbeitnehmerschutzrechts zu gewährleisten, können Verstöße gegen die diesbezüglichen Bestimmungen mit teils massiven Verwaltungsstrafen geahndet werden. Die Einhaltung der Bestimmungen ist durch das zuständige Arbeitsinspektorat zu kontrollieren. Der Arbeitgeber muss durch Schaffung eines „wirksamen Kontrollsystems“ die Einhaltung der Bestimmungen gewährleisten. Die verwaltungsstrafrechtliche Verantwortlichkeit kann auch auf verantwortliche Beauftragte übertragen werden.