vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Steuerliche Behandlung Kapitalgesellschaften

GesellschaftsrechtKapitalgesellschaftenMader/KlampfererSeptember 2024

Bei der Gründung einer Kapitalgesellschaft fällt grds keine Gesellschaftssteuer an. Die Gewinne einer Kapitalgesellschaft unterliegen der Körperschaftsteuer (KSt). Schüttet eine (inländische) Kapitalgesellschaft Gewinne an den einzelnen Gesellschafter aus, hat sie von den ausgeschütteten Gewinnen die Kapitalertragsteuer einzubehalten. Bei der Einbringung von Grundstücken kann Grunderwerbsteuer anfallen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte