Gutscheinen für Mahlzeiten können bis zu € 8,- bzw € 2,- pro Arbeitstag steuerfrei bleiben. Der erhöhte Freibetrag von € 8,- kann (seit 2022) auch bei Konsumation im Home-Office in Anspruch genommen werden.
1. Steuerbefreiung
§ 3 Abs 1 Z 17 EStG sieht eine Steuerbefreiung für die unentgeltliche oder verbilligte Verköstigung von Arbeitnehmern vor.