Rückstellungen sind Verpflichtungen, die dem Grunde nach ungewiss sind und/oder deren Höhe ungewiss ist. Unter den Steuerrückstellungen sind ungewisse Verbindlichkeiten, die Steuern betreffen, auszuweisen, wie zB die Körperschaftsteuer und die passiven latenten Steuern. Unter der Bilanzposition der „Sonstigen Rückstellungen“ sind all jene Rückstellungen auszuweisen, die nicht Steuern, Abfertigungen oder Pensionen betreffen.