Ist der Arbeitnehmer aus in seiner Person liegenden Gründen an der Erbringung seiner Arbeitsleistung verhindert, hat er unter gewissen Voraussetzungen Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Dieser Entgeltfortzahlungsanspruch wird in den Kollektivverträgen für die häufigsten Fälle konkretisiert. Aber auch über die kollektivvertraglichen Bestimmungen hinaus gibt es Dienstverhinderungsgründe, die einen Entgeltfortzahlungsanspruch begründen.