Sonderzahlungen sind grundsätzlich im Kollektivvertrag geregelt. Aufgrund der unterschiedlichen Regelungen ergeben sich viele Fragestellungen zur Höhe, Bemessungsgrundlage, dem Ausmaß, der Aliquotierung oder der Rückforderung von bereits ausbezahlten Sonderzahlungen. Neben den üblichen Fälligkeitsterminen können Sonderzahlungen auch monatlich ausbezahlt werden.