Der Schuldner gerät in Verzug, wenn er nicht rechtzeitig leistet oder der Gläubiger die Leistung wegen Erfüllungs- oder Leistungsmängeln berechtigt ablehnt. Die Verzugsfolgen treten verschuldensunabhängig ein. Insb erhält der Gläubiger mit dem Schuldnerverzug das Recht, unter Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Wenn den Schuldner am Verzug ein Verschulden trifft, steht dem Gläubiger zusätzlich Schadenersatz zu.
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