Die Schriftform oder Schriftlichkeit ist das am meisten verbreitete gesetzliche oder gewillkürte Formerfordernis. Nach dem ABGB ist zur Erfüllung der Schriftform ein Papierdokument erforderlich, das am Ende des Textes eigenhändig unterfertigt ist. Dieses klassische Verständnis der Schriftform wirkt durch die Möglichkeiten der elektronischen Kommunikation zunehmend überholt, worauf nicht nur der Gesetzgeber (elektronische Signatur), sondern auch die Judikatur im Auslegungsweg reagiert hat.