Als Eigentümer der Firmen-Hardware und Software kann der Arbeitgeber die Privatnutzung derselben verbieten. Hat der Arbeitgeber weder ein ausdrückliches Verbot der privaten Benützung des Firmen-PC durch den Arbeitnehmer ausgesprochen noch eine solche ausdrücklich genehmigt, ist eine Privatnutzung des Firmen-PC nach wohl herrschender Ansicht in Lehre und Rechtsprechung in geringem Umfang während der Arbeitszeit zulässig. Jedenfalls ist darauf zu achten, dass dem Arbeitgeber keine Schäden durch die Verwendung des PC entstehen.