Die Benützung von arbeitgebereigenen oder angemieteten Einrichtungen und Anlagen, die der Arbeitgeber allen Arbeitnehmern oder bestimmten Gruppen seiner Arbeitnehmer zur Verfügung stellt (zB Erholungs- und Kurheime, Kindergärten, Betriebsbibliotheken, Sportanlagen, betriebsärztlicher Dienst), ist sozialversicherungsbeitrags- und lohnsteuerfrei. Abgabenfrei ist auch der geldwerte Vorteil aus zielgerichteter, wirkungsorientierter Gesundheitsförderung und Prävention, soweit diese vom Leistungsangebot der Krankenversicherung erfasst ist. Abgabenfrei sind auch Impfungen.