Bei Rückstellungen handelt es sich um einen Passivposten der Bilanz. Sie werden für gewisse Verbindlichkeiten gebildet, die am Abschlussstichtag wahrscheinlich oder sicher sind, bei denen jedoch die Höhe oder der Grund ungewiss sind. Gesetzliche Unterschiede zwischen UGB und Steuerrecht werden durch die Mehr-Weniger-Rechnung gelöst.