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Rückkehrentscheidung und Aufenthaltstitel aus Gründen des Art 8 EMRK

VerwaltungsrechtNiederlassungs- und AufenthaltsrechtKittenbergerDezember 2025

Dieses Briefing erklärt, was eine Rückkehrentscheidung ist und wann keine Rückkehrentscheidung am Ende des Asylverfahrens erlassen werden darf, sondern stattdessen ein Aufenthaltstitel aus Gründen des Art 8 EMRK zuerkannt werden muss.

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