Gewerbliche Tätigkeiten, die reglementierte Gewerbe sind, sind in § 94 GewO abschließend aufgezählt. Die Liste des § 94 GewO enthält derzeit 82 Ziffern, allerdings sind einige Ziffern nicht besetzt, einzelne Gewerbe als verbundene Gewerbe geführt bzw mehrere Gewerbe in einer Ziffer zusammengefasst. Reglementierte Gewerbe dürfen nur ausgeübt werden, wenn ein für das jeweilige Gewerbe entsprechender Befähigungsnachweis erbracht wurde. Einige der reglementierten Gewerbe sind als Handwerk gekennzeichnet. Dies bedeutet, dass für sie die Meisterprüfung ein möglicher Befähigungsnachweis ist.