Rechtsprechungsübersicht Verletzungen der Sittlichkeit (Angestellte)

BeendigungsartenEntlassungsgründeArbeitshilfenSalcherJuni 2025

Handlung

Entlassung gerechtfertigt?

Fundstelle

Das „Begrapschen“ des Gesäßes oder der Brüste gegen den Willen der betroffenen Person mit begleitenden Äußerungen wie „Ich werde dich schon ins Bett kriegen“ oder „Ich will mit dir schlafen“

Ja

ASG Wien 1 Cga 30/00p = ARD 5312/39/2002

Obszöne, unzweideutige Anspielungen wie „Ich hätte gerne einmal eine Rothaarige“, insb wenn diese gegenüber Minderjährigen getätigt werden

Ja

OLG Wien 31 Ra 162/93 = ARD 4601/10/94

Das mehrmalige Berühren des Gesäßes einer Arbeitskollegin im Zusammenhang mit der Bewunderung desselben, das Berühren der Brust im Zusammenhang mit einer Äußerung über den Busenhalter, eine Äußerung über die Unterhose und die Frage nach dem Geschlechtsverkehr trotz Gegenwehr und einer klaren Artikulierung der Arbeitnehmerin

Ja

ASG Wien 27 Cga 160/03a = Arb 12.397

Verrichtung der Notdurft im Magazin, das vom Verkaufslokal aus betreten werden kann, wobei  der Arbeitnehmer von niemandem gesehen wurde

Nein

4 Ob 86/60 = Arb 7255

Unzweideutige Aussagen, die nicht als sexuelle Belästigung gedacht sind und vom Betroffenen auch nicht als solche aufgefasst werden

Nein

ASG Wien 28 Cga 218/96z = ARD 4994/32/99

Übergabe pornografischer Bilder an einen volljährigen Mitbediensteten ohne Absicht, diese einem weiteren Personenkreis zugänglich zu machen, selbst wenn die Übergabe im Betrieb erfolgt

Nein

4 Ob 98/55 = Arb 6299

Das Berichten von der eigenen Homosexualität in einem Gespräch mit einem Kollegen, ohne dass es zu körperlichen Übergriffen kommt

Nein

ASG Wien 28 Cga 239/96p = ARD 4886/13/97

Die Herstellung pornografischer Fotos des Arbeitnehmers und deren Weiterleitung an den Arbeitgeber, wobei der Arbeitnehmer nicht selbst die Übermittlung an den Arbeitgeber veranlasst hat

Nein

ASG Wien 11 Cga 281/99v = ARD 5275/43/2002

Zuvor disziplinär nicht auffällig gewordener Arbeitnehmer macht einem (knapp nicht mehr minderjährigen) weiblichen Lehrling gegenüber an einem einzigen Tag - mehrmals - sexuelle Anspielungen und eindeutige - ganz offensichtlich unerwünschte - Annäherungsversuche und ignoriert dabei nicht nur mehrere ablehnende Signale und auch ausdrückliche Zurückweisungen, sondern erhöht sogar den Druck auf den Lehrling noch.

Ja

OLG Wien 9 Ra 37/21h = ARD 6767/5/2021

AN fragt seine Kollegin bei einem Firmenfest vor mehreren männlichen Kollegen, ob sie bei ihrem Lebensgefährten war, da sie nach Sperma riecht. Diese Äußerung entspricht in keiner Weise dem zwischen den beiden üblicherweise wechselseitig gepflogenen Umgangston.

Ja 

OLG Wien 8 Ra 107/21w = ARD 6807/10/2022

Verhaltensweisen des Klägers ("Anschieben" am Gesäß, anzügliche geschlechtsbezogene Bemerkungen auch vor einem Kollegen), die von der ihm fachlich unterstellten Mitarbeiterin nicht erwünscht waren und die sie als so unangenehm empfand, dass sie wiederholt um ihre Versetzung ansuchte.

Ja 

OGH 22. 2. 2022, 8 ObA 15/22x = ARD 6799/11/2022

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