Handlung | Entlassung gerechtfertigt? | Fundstelle |
Das „Aufreiben“ mit einer Werkzeugtasche gegen den Vorgesetzten, sodass dieser befürchtete, mit der Tasche beworfen zu werden, und der anschließende Wurf der Tasche auf den Boden | Ja | 14 Ob 90/86 = RdW 1986, 349 |
Drohen („Aufreiben“) mit der Faust | Ja | ASG Wien 4 Cga 196/99t = ARD 5232/9/2001 |
Beschimpfungen iVm Anrempeln und einer Ohrfeige | Ja | ASG Wien 10 Cga 225/98z = ARD 5232/10/2001 |
Erpresserische Äußerungen gegen den Arbeitgeber sowie Beschimpfungen und Drohungen gegen den Geschäftsführer | Ja | ASG Wien 21 Cga 222/99s = ARD 5232/11/2001 |
Die Verletzung eines Arbeitskollegen im Anschluss an die betriebliche Weihnachtsfeier in einem anderen Lokal durch einen Faustschlag im alkoholisierten Zustand, wenn dadurch keine unmittelbaren oder mittelbaren Auswirkungen auf den Dienstbetrieb gegeben sind | Nein | 8 ObA 13/03z = ARD 5403/10/2003 |

