Handlung | Entlassung gerechtfertigt? | Fundstelle1 |
Die Näherung eines 36-jährigen Arbeitnehmers an einen 15-jährigen weiblichen Lehrling, die Berührung des Gesäßes in Verbindung mit den Worten, dass sie „dies so brauche und so wolle“ | Ja | 9 ObA 292/99b = ARD 5152/5/2000 |
Mehrmaliger Gebrauch ordinärer eindeutiger Worte und unsittliche Anträge, die objektiv und subjektiv unerwünscht waren | Ja | 9 ObA 319/00b = ARD 5232/8/2001 |
Ein Schlag auf das Gesäß unter einem süffisanten Grinsen | Ja | OLG Linz 12 Ra 51/17g = ARD 6580/7/2018 |
Die Beschimpfung eines wesentlich jüngeren Betriebsleiters als „Armleuchter“ und „Rotzbub“ | Ja | 9 ObA 80/93 = ARD 4472/46/93 |
Die Äußerung „Das geht dich nichts an, du kleine Krot“ eines Bauarbeiters gegenüber einem Vorgesetzten | Ja | 9 ObA 249/97a = ARD 4944/13/98 |
Die Bezeichnung eines Betriebsratsmitglieds als „Arbeiterverräter“ | Ja | 4 Ob 101/73 = Arb 9188 |
Die Äußerung gegenüber dem Dienstgeber, er verstehe einen Dreck | Ja | ArbG Wien 5 Cr 107/66 = SozM I A d 762 |
Der Kläger hat einen Arbeitskollegen während der Arbeit wiederholt provoziert und insbesondere als "Arschloch", "schwul" und "kleinen Mann" bezeichnet, weshalb es zwischen den beiden im Betrieb auch zu einer körperlichen Auseinandersetzung kam. | Ja | 8 ObA 64/19y = ARD 6692/8/2020 |
Unmutsäußerungen wie „Scheißarbeit“, „Drecksarbeit“ und „Scheißfirma“, die der Arbeitnehmer schon über Jahre wiederholt iZm unangenehmen, aber anstandslos durchgeführten Arbeiten getätigt hat und die auch dem Geschäftsführer bekannt waren, ohne besonders ernst genommen zu werden | Nein | 9 ObA 162/97g = ARD 4936/26/98 |
Eine unter Kraftfahrerkollegen abgegebene Unmutsäußerung, wonach „sie im Büro lauter Trotteln seien und dass ihnen der Buchhalter und Lohnverrechner das Geld stehle“, wobei eine mehrmalige Verzögerung bei der Lohnauszahlung Anlass für die Bemerkung war | Nein | 9 ObA 127/91 = ARD 4314/17/91 |
Der Vorwurf einer Veruntreuung ohne Verletzungsabsicht in Wahrung berechtigter Interessen | Nein | 4 Ob 46/79 = ARD-HB 1981, 339 |
Die über einen Zeitraum von rund zwei Monaten (ca acht- bis neunmal) mehrfach gestellte Frage eines für die Unterweisung und Förderung von Lehrlingen zuständigen Vorarbeiters an einen weiblichen Lehrling nach ihrer privaten Telefonnummer samt Hinweis, dass er sie kennenlernen möchte und mit ihr Telefonsex haben wolle. | Ja | OLG Linz 12 Ra 59/20p = ARD 6743/8/2021 |
Beleidigung eines Kunden | Nein | 8 ObA 22/19x = ARD 6670/11/2019 |
Die Bejahung der Frage „Gelt, Sie denken sich auch manchmal das Götzzitat über mich, wenn ich einen schlechten Tag habe?“ | Nein | LGZ Wien 44 Cg 124/59 = Arb 7086 |
AN prooziert Kollegen mit den Worten "Du Trottel musst guten Morgen sagen!", worauf es zu einem gegenseitigen Schlagabtausch, Würgegriffe am Hals und Faustschlägen ins Gesicht kommt | Ja | OLG Innsbruck 13 Ra 21/23w = ARD 6873/8/2023 |
Arbeiter beleidigt die Mitarbeiter eines Kunden seines Arbeitgebers gröblich ("alle auf der Baustelle sind Trotteln") | Nein (weil nicht auf geschützten Personenkreis bezogen; auch nicht beharrliche Pflichtenvernachlässigung gemäß § 82 lit f GewO 1859, weil keine Abmahnung) | 9 ObA 105/22i = ARD 6828/9/2022 |
Wiederholte sexuell anzügliche Bemerkungen eines Arbeitnehmers gegenüber einer 18-jährigen Praktikantin | Ja | 8 ObA 70/23m = ARD 6905/11/2024 |
Kläger ging frontal auf die Geschäftsführerin zu, gestikulierte mit seinen Armen vor seinem Oberkörper Kreisbewegungen und forderte von ihr im schreienden Tonfall die Auszahlung des verlangten Vorschusses | Ja | OLG Wien 8 Ra 111/23m = ARD 6892/8/2024 |
AN zeigte in Dienstuniform Wolfsgruß (ein Symbol der grauen Wölfe, Bezeichnung für türkische Rechtsextremisten, Anm) bei einem von den AN selbstständig organisierten Treffen mit anderen Kollegen auf dem Firmengelände. Dies wurde auf Video aufgenommen und in Echtzeit über das soziale Medium Facebook übertragen | ja | OLG Wien 7 Ra 47/24v = ARD 6920/9/2024 |
AN nimmt Beratungstermin bei der Arbeiterkammer wahr und erzählt dort, dass im Geschäft der AG kassiert würde, ohne eine Rechnung auszustellen, dass nicht angemeldete ukrainische Flüchtlinge beschäftigt und Schwarzzahlungen an Dienstnehmer erfolgen würden; AN beschränkte sich dabei auf die Schilderung ihrer Wahrnehmungen über den Geschäftsgang im Unternehmen und beabsichtigte nicht, die AG zu beleidigen, sondern tätigte die - "übertriebenen" - Aussagen in Wahrung sowohl wirtschaftlicher als auch öffentlicher berechtigter Interessen | nein | OLG Wien 9 Ra 85/23w = ARD 6915/5/2024 |
Schreiben auch an Dritte, die betreffend dem damaligen Geschäftsführer den Vorwurf einer menschenunwürdigen erniedrigenden Behandlung beinhalteten und geeignet waren, das Ansehen und die soziale Wertschätzung der Beklagten als Arbeitgeberin durch Geringschätzung, Vorwurf einer niedrigen Gesinnung bzw üble Nachrede, herabzusetzen und auf diese Weise das Ehrgefühl zu verletzen. | Ja | OLG Wien 8 Ra 4/25d = ARD 6953/6/2025 |

