Judikaturübersicht zu § 26 Z 2 AngG
Sachverhalt | Austritt berechtigt? | Fundstelle |
|---|---|---|
Beabsichtigte, aber noch nicht durchgeführte einseitige Änderung des Arbeitsvertrages zulasten des Arbeitnehmers | nein | 4 Ob 90/53 = Arb 5756 |
Einseitige Herabsetzung des vertraglichen Entgelts auf das kollektivvertragliche Mindestentgelt | ja | 4 Ob 129/54 = Arb 6193 |
Nichtbezahlung des vollen Urlaubsentgelts vor Urlaubsantritt | ja | LGZ Wien 44 Cg 258/56 = SozM I A/d 230 |
Bewusste Ablehnung der richtigen Kollektivvertrags-Einstufung zum Nachteil des Angestellten | ja | 4 Ob 15/67 = Arb 8381 |
Einseitige Aufhebung eines Überstundenpauschales | ja | 4 Ob 59/71 = SozM I A/d 995 |
Verweigerung der Überstundenabgeltung | ja | 4 Ob 98/73 = SozM I A/d 1122 |
Überstundenvergütung auf Grundlage einer zu niedrigen Berechnungsgrundlage, wenn sich der Arbeitnehmer damit einverstanden erklärt | nein | 4 Ob 51/80 = Arb 9870 |
Verspätete Entgeltzahlung, wenn der Arbeitgeber mit allen übrigen im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmern vereinbart hat, dass die Juni-Gehälter erst nach seiner Rückkehr vom Urlaub angewiesen würden, der betroffene Angestellte aufgrund seines Krankenstandes davon jedoch nicht erfahren hat | nein | 4 Ob 106/84 = RdW 1986, 22 |
Einmaliges Vorenthalten einer kollektivvertraglichen Entgelterhöhung von 3,5 %, wenn der Arbeitgeber trotz Ablaufs einer siebentägigen Nachfrist die Nachzahlung ankündigt | nein | 4 Ob 60/85 = RdW 1986, 217 |
Verspäteter Erhalt des Entgelts vom Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds | ja | 14 Ob 143/86 = RdW 1987, 133 |
Entzug des auch für private Zwecke zur Verfügung gestellten Firmenfahrzeuges bei schwerwiegendem, nicht entkräftetem Verdacht, der Arbeitnehmer habe es in alkoholisiertem Zustand gelenkt | nein | 9 ObA 152/88 = ARD 4045/11/89 |
Ausbezahlung von Bilanzgeldern unter dem Vorbehalt der Rückforderung für den Fall der Verneinung eines diesbezüglichen Rechtsanspruches durch das Gericht | nein | 9 ObA 44/88 = RdW 1988, 431 |
Die bloße Besorgnis, dass die Auszahlung des Entgelts nicht erfolgen werde | nein | OLG Innsbruck 5 Ra 183/88 = ARD 4155/21/90 |
Einseitiges Abgehen von der Vereinbarung, dass das Entgelt auf das Girokonto des Angestellten überwiesen wird, dahingehend, dass der Angestellte das Entgelt im Betrieb abzuholen hat | ja | 9 ObA 73/91 = RdW 1991, 333 |
Entzug des vertraglich vereinbarten Dienstautos samt Autotelefon | ja | OLG Wien 31 Ra 50/92 = ARD 4374/13/92 |
Einseitige Provisionskürzung | ja | 9 ObA 287/92 = ARD 4455/11/93 |
Vorenthalten relativ geringfügiger kollektivvertraglicher Bezugssteigerungen durch mehrere Monate, wenn eine Nachzahlung nicht einmal in Aussicht gestellt wird | ja | 9 ObA 86/93 = ARD 4501/6/93 |
Vorenthaltung von ATS 1.265,– monatlich bei Gesamtbezügen von ATS 59.132,– durch ein halbes Jahr trotz Urgenzen | ja | 9 ObA 53/93 |
Bloße Kündigung einer „freien Betriebsvereinbarung“, welche die Entgelthöhe regelt | nein | 9 ObA 205/93 = ARD 4525/6/94 |
Nichtzahlung von Zinsen aus rückständigem Lohn | nein | 9 ObA 211/93 = ARD 4540/23/94 |
Vorenthalten einer Überstundenpauschale durch einseitige Anordnung von Überstunden-Zeitausgleich | ja | 9 ObA 281/93 = ARD 4539/2/94 |
Schmälerung eines Gesamtentgelts von ATS 40.000,– um ATS 2.900,–, wenn diese in einem Fehler des sonst sorgfältigen Lohnverrechners wurzelt und die Nachzahlung zugesichert wird | nein | ASG Wien 2 Cga 113/95 = ARD |
Geringfügige einseitige Kürzung einer vereinbarten Funktionszulage, wenn dieser Zustand mehrere Monate andauert und eine Nachzahlung nicht einmal in Aussicht gestellt wird | ja | 9 ObA 32/97i = ARD 4872/15/97 |
Weigerung des Angestellten, das ausständige Arbeitsentgelt vom Geschäftsführer der Arbeitgeberin entgegenzunehmen | nein | 9 ObA 87/97b = ARD 4889/29/97 |
Nichtrefundierung des Auslagenersatzes | ja | OLG Wien 10 Ra 200/97y = ARD 4901/39/98 |
Einmalige, kurzfristige Zahlungsverzögerung durch dem Arbeitnehmer bekannte Umstellungsschwierigkeiten | nein | OLG Wien 10 Ra 309/99f = ARD 5186/16/2001 |
Einstellung der Zahlungen von Provisionsvorschüssen bei vereinbarter Provisionsakontierung, wenn die Akonti durch die Geschäftsabschlüsse des Arbeitnehmers nicht abgedeckt wurden | nein | OLG Wien 10 Ra 304/99w = ARD 5186/20/2001 |
Vorenthaltung von 20 % des Arbeitsentgelts | ja | 8 ObS 86/00f = RdW 2000/746, 756 |
Ankündigung, dass ein Konkursverfahren bevorstehe und alle Zahlungen eingestellt werden | nein | 8 ObA 215/01b = ARD 5303/5/2002 |
Vorenthalten einer kollektivvertraglichen Haushaltszulage von ATS 970,– bei einem Gesamtentgelt von über ATS 32.000,–, wenn der Anspruch auf die Haushaltszulage nicht eindeutig ist | nein | 9 ObA 169/02x = RdW 2003/333, 399 |
Konsequenter und hartnäckiger Verstoß gegen die Fälligkeitsbestimmung des § 15 AngG (hier: Verzug bei 28 Gehaltszahlungen) | ja | 9 ObA 115/02f = ARD 5377/3/2003 |
Vorenthalten von Entgelt bei Zweifel an Wirksamkeit einer Vertragsänderung | nein | 9 ObA 3/15d = ARD 6457/11/2015 |
Vorenthalten eines strittigen und letztlich nur in geringer Höhe zustehenden Überstundenentgelts | nein | 8 ObA 28/18b = DRdA‑infas 2018/155, 289 |
Auszahlung von fälligen Bonifikationen erst mit dem nächsten Monatsentgelt, nachdem der Arbeitnehmer lediglich eine „Nachverrechnung“ einforderte | nein | 8 ObA 51/18k = ARD 6635/7/2019 |
Auszahlung des Dezembergehalts am 18.1. sowie des Jännergehalts am 20.2. trotz Vereinbarung der Fälligkeit nach § 15 AngG; fünftägige Nachfristsetzung | ja | OLG Wien 7 Ra 36/19v = ARD 6680/9/2020 |
Finanzdirektorin mit Zugang zum Firmenkonto überweist sich ihr Gehalt in Abstimmung mit dem Arbeitgeber am letzten Tag der Nachfrist; Gutschrift auf ihrem Konto erst einen Tag danach | nein | 9 ObA 31/20d = 6738/7/2021 |
Setzung einer 14-tägigen Nachfrist und Austritt 15 Tage nach Absendung aber nur 10 Tage nach Zugang beim Arbeitgeber | nein | OLG Wien 10 Ra 44/21w = ARD 6793/5/2022 |
Einstellung der Entgeltzahlung während behördlicher Betriebsschließung nach Verweigerung der Kurzarbeit durch die AN | ja | 8 ObA 26/22i = RdW 2022/638 |
Ausbleiben der Gehaltszahlung wegen Tod des Alleingesellschafter-Geschäftsführers | ja, aber ohne Anspruch auf Kündigungsentschädigung | OLG Wien 8 Ra 40/25y = ARD 6964/4/2025 |

