Rechtsprechungsübersicht: Austritt wegen Entgeltvorenthaltung oder -schmälerung (Angestellte)

BeendigungsartenAustrittsgründeArbeitshilfenNiederfrinigerDezember 2025

Judikaturübersicht zu § 26 Z 2 AngG

Sachverhalt

Austritt berechtigt?

Fundstelle

Beabsichtigte, aber noch nicht durchgeführte einseitige Änderung des Arbeitsvertrages zulasten des Arbeitnehmers

nein

4 Ob 90/53 = Arb 5756

Einseitige Herabsetzung des vertraglichen Entgelts auf das kollektivvertragliche Mindestentgelt

ja

4 Ob 129/54 = Arb 6193

Nichtbezahlung des vollen Urlaubsentgelts vor Urlaubsantritt

ja

LGZ Wien 44 Cg 258/56 = SozM I A/d 230

Bewusste Ablehnung der richtigen Kollektivvertrags-Einstufung zum Nachteil des Angestellten

ja

4 Ob 15/67 = Arb 8381

Einseitige Aufhebung eines Überstundenpauschales

ja

4 Ob 59/71 = SozM I A/d 995

Verweigerung der Überstundenabgeltung

ja

4 Ob 98/73 = SozM I A/d 1122

Überstundenvergütung auf Grundlage einer zu niedrigen Berechnungsgrundlage, wenn sich der Arbeitnehmer damit einverstanden erklärt

nein

4 Ob 51/80 = Arb 9870

Verspätete Entgeltzahlung, wenn der Arbeitgeber mit allen übrigen im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmern vereinbart hat, dass die Juni-Gehälter erst nach seiner Rückkehr vom Urlaub angewiesen würden, der betroffene Angestellte aufgrund seines Krankenstandes davon jedoch nicht erfahren hat

nein

4 Ob 106/84 = RdW 1986, 22

Einmaliges Vorenthalten einer kollektivvertraglichen Entgelterhöhung von 3,5 %, wenn der Arbeitgeber trotz Ablaufs einer siebentägigen Nachfrist die Nachzahlung ankündigt

nein

 4 Ob 60/85 =  RdW 1986, 217

Verspäteter Erhalt des Entgelts vom Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds

ja

14 Ob 143/86 = RdW 1987, 133

Entzug des auch für private Zwecke zur Verfügung gestellten Firmenfahrzeuges bei schwerwiegendem, nicht entkräftetem Verdacht, der Arbeitnehmer habe es in alkoholisiertem Zustand gelenkt

nein

9 ObA 152/88 = ARD 4045/11/89

Ausbezahlung von Bilanzgeldern unter dem Vorbehalt der Rückforderung für den Fall der Verneinung eines diesbezüglichen Rechtsanspruches durch das Gericht

nein

9 ObA 44/88 = RdW 1988, 431

Die bloße Besorgnis, dass die Auszahlung des Entgelts nicht erfolgen werde

nein

OLG Innsbruck 5 Ra 183/88 = ARD 4155/21/90

Einseitiges Abgehen von der Vereinbarung, dass das Entgelt auf das Girokonto des Angestellten überwiesen wird, dahingehend, dass der Angestellte das Entgelt im Betrieb abzuholen hat

ja

9 ObA 73/91 = RdW 1991, 333

Entzug des vertraglich vereinbarten Dienstautos samt Autotelefon

ja

OLG Wien 31 Ra 50/92 = ARD 4374/13/92

Einseitige Provisionskürzung

ja

9 ObA 287/92 = ARD 4455/11/93

Vorenthalten relativ geringfügiger kollektivvertraglicher Bezugssteigerungen durch mehrere Monate, wenn eine Nachzahlung nicht einmal in Aussicht gestellt wird

ja

9 ObA 86/93 = ARD 4501/6/93

Vorenthaltung von ATS 1.265,– monatlich bei Gesamtbezügen von ATS 59.132,– durch ein halbes Jahr trotz Urgenzen

ja

9 ObA 53/93

Bloße Kündigung einer „freien Betriebsvereinbarung“, welche die Entgelthöhe regelt

nein

9 ObA 205/93 = ARD 4525/6/94

Nichtzahlung von Zinsen aus rückständigem Lohn

nein

9 ObA 211/93 = ARD 4540/23/94

Vorenthalten einer Überstundenpauschale durch einseitige Anordnung von Überstunden-Zeitausgleich

ja

9 ObA 281/93 = ARD 4539/2/94

Schmälerung eines Gesamtentgelts von ATS 40.000,– um ATS 2.900,–, wenn diese in einem Fehler des sonst sorgfältigen Lohnverrechners wurzelt und die Nachzahlung zugesichert wird

nein

ASG Wien 2 Cga 113/95 = ARD
4731/17/96

Geringfügige einseitige Kürzung einer vereinbarten Funktionszulage, wenn dieser Zustand mehrere Monate andauert und eine Nachzahlung nicht einmal in Aussicht gestellt wird

ja

9 ObA 32/97i = ARD 4872/15/97

Weigerung des Angestellten, das ausständige Arbeitsentgelt vom Geschäftsführer der Arbeitgeberin entgegenzunehmen

nein

9 ObA 87/97b = ARD 4889/29/97

Nichtrefundierung des Auslagenersatzes

ja

OLG Wien 10 Ra 200/97y = ARD 4901/39/98

Einmalige, kurzfristige Zahlungsverzögerung durch dem Arbeitnehmer bekannte Umstellungsschwierigkeiten

nein

OLG Wien 10 Ra 309/99f = ARD 5186/16/2001

Einstellung der Zahlungen von Provisionsvorschüssen bei vereinbarter Provisionsakontierung, wenn die Akonti durch die Geschäftsabschlüsse des Arbeitnehmers nicht abgedeckt wurden

nein

OLG Wien 10 Ra 304/99w = ARD 5186/20/2001

Vorenthaltung von 20 % des Arbeitsentgelts

ja

8 ObS 86/00f = RdW 2000/746, 756

Ankündigung, dass ein Konkursverfahren bevorstehe und alle Zahlungen eingestellt werden

nein

8 ObA 215/01b = ARD 5303/5/2002

Vorenthalten einer kollektivvertraglichen Haushaltszulage von ATS 970,– bei einem Gesamtentgelt von über ATS 32.000,–, wenn der Anspruch auf die Haushaltszulage nicht eindeutig ist

nein

9 ObA 169/02x = RdW 2003/333, 399

Konsequenter und hartnäckiger Verstoß gegen die Fälligkeitsbestimmung des § 15 AngG (hier: Verzug bei 28 Gehaltszahlungen)

ja

9 ObA 115/02f = ARD 5377/3/2003

Vorenthalten von Entgelt bei Zweifel an Wirksamkeit einer Vertragsänderung

nein

9 ObA 3/15d = ARD 6457/11/2015

Vorenthalten eines strittigen und letztlich nur in geringer Höhe zustehenden Überstundenentgelts

nein

8 ObA 28/18b = DRdA‑infas 2018/155, 289

Auszahlung von fälligen Bonifikationen erst mit dem nächsten Monatsentgelt, nachdem der Arbeitnehmer lediglich eine „Nachverrechnung“ einforderte

nein

8 ObA 51/18k = ARD 6635/7/2019

Auszahlung des Dezembergehalts am 18.1. sowie des Jännergehalts am 20.2. trotz Vereinbarung der Fälligkeit nach § 15 AngG; fünftägige Nachfristsetzung

ja

OLG Wien 7 Ra 36/19v  = ARD 6680/9/2020

Finanzdirektorin mit Zugang zum Firmenkonto überweist sich ihr Gehalt in Abstimmung mit dem Arbeitgeber am letzten Tag der Nachfrist; Gutschrift auf ihrem Konto erst einen Tag danach 

nein

9 ObA 31/20d = 6738/7/2021

Setzung einer 14-tägigen Nachfrist und Austritt 15 Tage nach Absendung aber nur 10 Tage nach Zugang beim Arbeitgeber

nein

OLG Wien 10 Ra 44/21w = ARD 6793/5/2022

Einstellung der Entgeltzahlung während behördlicher Betriebsschließung nach Verweigerung der Kurzarbeit durch die AN

ja

8 ObA 26/22i = RdW 2022/638

Ausbleiben der Gehaltszahlung wegen Tod des Alleingesellschafter-Geschäftsführers

ja, aber ohne Anspruch auf Kündigungsentschädigung 

OLG Wien 8 Ra 40/25y = ARD  6964/4/2025

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