Die OG ist eine rechtsfähige Gesellschaftsform, kann also Rechte erwerben und Verbindlichkeiten eingehen, hat wenigstens zwei Gesellschafter, deren Haftung gegenüber Dritten insb nicht beschränkbar ist (Individualvereinbarung ausgenommen) und steht grds jedem erlaubten Zweck offen, kann daher, muss aber nicht Unternehmereigenschaft besitzen.