Eine Provision ist das Entgelt für eine verkäuferische oder vermittlerische Tätigkeit und wird in der Regel vom Arbeitnehmer selbst erwirtschaftet. Ob ein Anspruch auf eine Provision bei oder nach Beendigung des Dienstverhältnisses gebührt, richtet sich grundsätzlich nach der zugrunde liegenden Vereinbarung. Hinsichtlich der Abrechnung von Provisionen gilt es zu unterscheiden, ob es sich um Abschlussprovisionen oder Folgeprovisionen mit oder ohne Betreuungspflicht handelt.