Das Vorliegen eines Produktfehlers ist eine wesentliche Anspruchsvoraussetzung für die Haftung des Herstellers nach dem Produkthaftungsgesetz (PHG). Ein Produktfehler liegt vor, wenn das Produkt nicht die Sicherheit bietet, die man in Anbetracht aller Umstände berechtigterweise erwarten darf (§ 5 PHG).