Eine Vielzahl von österr Familienunternehmen wird von Privatstiftungen gehalten. Aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten betrachtet sind sog Unternehmensträgerstiftungen mit einer strategischen Holding vergleichbar. Als juristische Person des privaten Rechts unterliegt die Privatstiftung der Körperschaftsteuer und ist zwingend als unbeschränkt steuerpflichtig einzustufen. Grundsätzlich ist der allgemeine KöSt-Satz von 24 % (ab 2024: 23 %) anzuwenden, bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen kommen Sonderregelungen (Zwischensteuer auf bestimmte Einkünfte) zur Anwendung.