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Private Enforcement – Kartellrecht

UnternehmensrechtKartellrechtHolzweberMärz 2026

Von Kartellrechtsverstößen Betroffene können Ansprüche auch selbstständig durch die Geltendmachung von Unterlassungs- und Schadenersatzansprüchen vor einem Zivilgericht durchsetzen. Durch die Private-Enforcement-RL wurde die private Rechtsdurchsetzung harmonisiert; dabei weichen die Regelungen teilweise vom allgemeinen Zivilrecht ab.

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