Diese Praxisbeispiele veranschaulichen typische Situationen, in denen die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes gem § 35 SPG eine Identitätsfeststellung durchführen dürfen. Jeder Fall zeigt anhand einer spezifischen Rechtsgrundlage, unter welchen Voraussetzungen und in welchen Kontexten Polizist A und Polizistin B berechtigt sind, die Identität einer Person festzustellen. Die erfundenen Beispiele dienen als praktische Orientierung für den Einsatz dieser Befugnis und sollen dabei helfen, die gesetzlichen Regelungen in alltäglichen Situationen besser zu verstehen und anzuwenden.

