Die Einkünfte aus selbstständiger Arbeit des § 22 EStG stellen betriebliche Einkünfte dar. Aus praktischer Perspektive kommt es immer wieder zu Abgrenzungsschwierigkeiten zwischen den Einkünften aus selbstständiger Arbeit (insb in Bezug auf die freiberufliche Tätigkeit) und den Einkünften aus Gewerbebetrieb und sollen nachstehend dargestellt werden.