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Praxis: Betriebsvermögensvergleich/Bilanzierung

EinkommensteuerEinkünfteermittlungHolzingerApril 2019

Die steuerliche Gewinnermittlung kann dem Grunde nach nur für betriebliche Einkunftsarten (dh bei Gewinneinkünften) zur Anwendung gelangen. Praktisch betrachtet ergibt sich dies schon aus dem systematischen Aufbau des EStG; die betriebliche „Gewinnermittlung“ hat hierbei gem § 2 Abs 4 Z 1 EStG nach den §§ 4 bis 14 EStG zu erfolgen. Im außerbetrieblichen Bereich werden dagegen gem § 2 Abs 4 Z 2 EStG auf Basis der §§ 15 und 16 EStG die Überschüsse der Einnahmen über die Werbungskosten als Einkünfte der Besteuerung zugrunde gelegt.

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