Die Abschlüsse bestimmter Unternehmen sind durch einen Abschlüssprüfer, ein Wirtschaftsprüfer oder eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, zu prüfen. Die AG und die SE sind stets prüfungspflichtig. Die GmbH und die FlexCo unterliegen der Prüfungspflicht, wenn sie mittelgroße oder große Gesellschaft iSd § 221 UGB sind, sonst nur, wenn sie aufgrund gesetzlicher Vorschriften einen Aufsichtsrat haben müssen. Für andere Rechtsträger (zB Vereine, Privatstiftungen) kann eine Prüfungspflicht aufgrund sondergesetzlicher Bestimmungen bestehen.