Personengesellschaften sind unter anderem: Kommanditgesellschaft (KG); Offene Gesellschaft (OG); Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GesBR) usw. Der größte Unterschied zwischen Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften (AG, GmbH, ...) ist – neben der Rechtsform – das Durchgriffsprinzip (bei Kapitalgesellschaften das Trennungsprinzip): Personengesellschaften werden nicht als eigene Person wahrgenommen, sondern der Gewinn bzw Verlust greift auf die Mitunternehmer durch und wird bei den einzelnen natürlichen Personen besteuert.