Zwischen dem neuen Reisevertragsrecht (seit 01.07.2018), den Passagierrechten und internationalem Einheitsrecht bestehen Schnittstellen: Pauschalreisen beinhalten in vielen Fällen auch Beförderungsleistungen, für welche internationale Übereinkommen wie auch sektorales Sekundärrecht spezifische Tatbestände und Ansprüche ua für Leistungsstörungen und Schadenersatz vorsehen. Diese Ansprüche etwa gegen den Beförderer stehen neben jenen zu, die einem Reisenden gegen seinen Vertragspartner aus dem Pauschalreisevertrag offenstehen können.