Pauschalreisen wie auch Fahrgastrechte für Bus, Schiff, Flug und Bahn sind in der EU sekundärrechtlich geregelt. Ist eine solche Beförderung als Leistung Bestandteil eines Pauschalreisevertrages, greifen all diese Regelungsebenen ineinander und es stellen sich Fragen des Vorrangs, der Anrechnung von Ersatz- und Ausgleichsleistungen sowie der Passivlegitimation, da der Pauschalreisevertrag vertragliche Ansprüche generiert, die Fahrgastrechte hingegen das ausführende Beförderungsunternehmen in die Pflicht nehmen, welches nicht in einem direkten Vertragsverhältnis mit dem Fahrgast stehen muss.