Das Pauschalreisegesetz (PRG) ist – neben der Pauschalreiseverordnung (PRV) – Ergebnis der Umsetzung der Pauschalreise-RL 2015/2302/EU in Österreich. Eine Pauschalreise im Sinne des PRG zeichnet sich dadurch aus, dass eine Kombination von grds zumindest zwei verschiedenen Reiseleistungen – von denen das § 2 Abs 1 PRG vier zur Auswahl stellt – von einem sog Reiseveranstalter organisiert wird, der auch alleiniger Vertragspartner des Reisenden aus dem Pauschalreisevertrag und diesem verantwortlich ist. Die Pauschalreise muss mindestens 24 Stunden dauern oder eine Übernachtung einschließen.