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Pauschalreise

SchuldrechtTourismusrechtKeiler/GrossJuli 2024

Eine Pauschalreise ist eine Kombination von mind zwei unterschiedlichen Leistungen (Unterbringung, Beförderung, Automiete, andere touristische Dienstleistungen), die ein Reiseveranstalter als Vertragspartner des Reisenden auf Grundlage eines Pauschalreisevertrages organisiert. Die ReiseRL 2015/2302/EU , in Österreich in PRG und PRV umgesetzt, sieht ua umfangreiche Informationspflichten, ein Recht auf Vertragsübertragung, ein Rücktrittsrecht wegen unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände, Ersatz der entgangenen Urlaubsfreude und insb auch eine Insolvenzabsicherung der Kundengelder vor.

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