Eine patentierbare Erfindung ist Voraussetzung für die Erteilung eines Patents. Um patentierbar zu sein, muss eine Erfindung die Merkmale der Technizität, Neuheit, Erfindungshöhe und gewerblichen Anwendbarkeit erfüllen.
Die Erteilung eines Patents setzt das Vorliegen einer patentierbaren Erfindung voraus. Dabei handelt es sich nach § 1 PatG um eine