Konzernbildungen führen zu besonderen Pflichten für die Leitungsorgane der beteiligten Gesellschaften. Neben gesellschaftsrechtlichen Verhaltenspflichten unterliegen die Leitungsorgane auch speziellen Anforderungen im Hinblick auf die steuerlichen Angelegenheiten des Konzerns, wie insb der Wahrnehmung einer entsprechenden Konzernsteuerplanung.