Das ordentliche Restrukturierungsverfahren stellt das Regelverfahren nach der ReO dar. Nur der Schuldner ist berechtigt, einen Einleitungsantrag zu stellen. Bereits mit dem Antrag hat der Schuldner dem Gericht einen Restrukturierungsplan, alternativ ein Restrukturierungskonzept, vorzulegen. Um das Verfahren sinnvoll in Anspruch nehmen zu können, ist eine professionelle Vorbereitung des Schuldners vor Antragstellung erforderlich. Zur Unterstützung der Verhandlungen über den Restrukturierungsplan kann der Schuldner eine (temporäre) Vollstreckungssperre beantragen.