Die Lehrzeit endet mit Ablauf der im Lehrvertrag vereinbarten Dauer bzw vorzeitig mit Ablauf der Woche, in der der Lehrling die Lehrabschlussprüfung erfolgreich abgelegt hat. Daran anschließend beginnt die Weiterbeschäftigungszeit.
Für die Dauer der gesetzlich bzw kollektivvertraglich festgelegten Weiterbeschäftigungszeit wird ein befristetes Arbeitsverhältnis abgeschlossen.

