Ebenfalls im Einvernehmen wird festgehalten, dass die einvernehmliche Beendigung auch im Fall einer zum Zeitpunkt der Vereinbarung noch nicht bekannten, aber bereits bestehenden Schwangerschaft rechtswirksam sein soll.
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Ebenfalls im Einvernehmen wird festgehalten, dass die einvernehmliche Beendigung auch im Fall einer zum Zeitpunkt der Vereinbarung noch nicht bekannten, aber bereits bestehenden Schwangerschaft rechtswirksam sein soll.
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