Der Dienstgeber stellt dem Dienstnehmer ein Mobiltelefon der Marke xyz mit der Rufnummer ………………….. für ausschließlich dienstliche Zwecke zur Verfügung.Eine private Nutzung des Mobiltelefons ist strengstens untersagt und nur im äußersten Notfall gestattet. Ein Verstoß gegen diese Vereinbarung kann arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.