Generalvergleich:
Mit gegenständlichem Vergleich sind sämtliche wechselseitigen Rechte und Pflichten aus dem und im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis endgültig bereinigt und verglichen, dies unabhängig davon, auf welchen Rechtsgrund diese gestützt werden.
(Optional:) Davon ausgenommen sind …………...

