Auf ausdrücklichen Wunsch von Herrn/Frau [...] wird für die Zeit vom [...] bis [...] ein unbezahlter Urlaub vereinbart.
Während des unbezahlten Urlaubs ruhen die wechselseitigen Hauptpflichten des Arbeitsverhältnisses. Es besteht somit keine Arbeits- und Entgeltpflicht. Der oben angeführte Zeitraum des unbezahlten Urlaubs bleibt bei allen rechtlichen Ansprüchen, die sich nach der Dauer des Arbeitsverhältnisses richten, außer Betracht.

