Für den Fall der schuldhaften Nichtaufnahme/vertragswidrigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses/eines Verstoßes gegen die Konkurrenzklausel1 verpflichtet sich der Dienstnehmer zur Zahlung einer Konventionalstrafe in Höhe von EUR [...]2.
Die Vertragsstrafe wird unverzüglich mit Kenntnis des Dienstgebers vom Verstoß des Dienstnehmers fällig und kann von den allfällig zustehenden Dienstbezügen abgezogen werden.

